Hallo,
bitte seid bei der Beurteilung bzgl. der Angabe des Englischnachweises im Antrag auf Eignungsfeststellung nachsichtig. Es war während der Bewerbungsphase für internationale Bewerber bereits relativ früh klar, dass wir die Anforderung vermutlich auf CEFR B2 senken werden. Das Formular hat eine derartige Eingabe aber bis kurz vor Schluss des Bewerbungsprozesses nicht zugelassen.
=> Wenn ihr Bewerbungen vor euch habt, die Englisch C1 behaupten, dann aber nur einen B2-Nachweis vorlegen, bitte nicht negativ auslegen.
=> Alex, kannst du bitte insbesondere Gowtham Ramakrishna (ID 4 bzw. UniAssist-ID 3228729) in diesem Lichte nochmal anschauen? (Ist aufgrund Uni und B.Tech. ggf. trotzdem raus?)
Danke!
Grüße Horst
admission-cs@os.inf.tu-dresden.de