Hallo,
bitte seid bei der Beurteilung bzgl. der Angabe des Englischnachweises
im Antrag auf Eignungsfeststellung nachsichtig. Es war während der
Bewerbungsphase für internationale Bewerber bereits relativ früh klar,
dass wir die Anforderung vermutlich auf CEFR B2 senken werden. Das
Formular hat eine derartige Eingabe aber bis kurz vor Schluss des
Bewerbungsprozesses nicht zugelassen.
=> Wenn ihr Bewerbungen vor euch habt, die Englisch C1 behaupten, dann
aber nur einen B2-Nachweis vorlegen, bitte nicht negativ auslegen.
=> Alex, kannst du bitte insbesondere Gowtham Ramakrishna (ID 4 bzw.
UniAssist-ID 3228729) in diesem Lichte nochmal anschauen? (Ist aufgrund
Uni und B.Tech. ggf. trotzdem raus?)
Danke!
Grüße
Horst
--
Prof. Dr.-Ing. Horst Schirmeier
Professur für Betriebssysteme
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
01062 Dresden
Tel.: +49 (351) 463-38321
office: Andreas-Pfitzmann-Bau, R.3102
Nöthnitzer Str. 46, 01187 Dresden
(Campus-Navigator: https://tud.link/seh0)
https://tud.de/inf/os
Hallo,
willkommen auf der angekündigten Mailingliste. Bitte schickt mir noch
eure Matrix-Usernamen, sofern noch nicht geschehen, damit ich euch in
den Matrixraum für die AG Eignungsfeststellung einladen kann.
Danke!
Grüße
Horst
--
Prof. Dr.-Ing. Horst Schirmeier
Professur für Betriebssysteme
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
01062 Dresden
Tel.: +49 (351) 463-38321
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